1. 1
  2. 2
  1. 1
  2. 2

Bei einem Eierlikör gibt es enorme Qualitätsunterschiede. Man kann hier alles finden, von Massenware, die immer gleich schmeckt und immer die gleiche Konsistenz aufweist, bei der die Eier mit einer Eier-Aufschlagmaschine ungeprüft in die Likör-Masse gelangen bis hin zu Eierlikör, der mit viel Sorgfalt und manuell produziert und abgestimmt wird. Es werden in diesem Fall Bio-Landeier verwendet und der Likör wird nicht einfach mit neutralem Alkohol, Zucker und Aromen angesetzt, sondern es gelangt ein echter Edelbrand hinein, was ihn zwar einerseits vom Preis her teurer macht, er aber andererseits eine echte und feine Geschmacksnote aufweist, ohne Brennen im Hals. Ein Beispiel wäre der Eierlikör Kirsch, der echtes und hochwertiges Kirschwasser enthält und dadurch von seiner Qualität sehr hochwertig ist. Das gleiche gilt für alle anderen Eierlikör-Varianten auch, sei es ein Eierlikör Himbeer (mit reinem Himbeergeist angesetzt) oder ein Eierlikör Pflaume, der ein Pflaumenwasser enthält.

Eierlikör enthält mindestens 14 % vol. Alkohol.

Eierlikör enthält kein Trockeneigelb und kein chemisch konserviertes Ei. Er darf mit pasteurisiertem Eigelb oder tiefgekühltem Eigelb hergestellt werden. Eierlikör enthält mindestens 140 g Eigelb pro Liter. Für Eierlikör darf auch Eiweiß aus Eiern oder Milch mit verwendet werden.

Eierlikör mit Weinbrand

Es gelten dieselben Bestimmungen wie für Eierlikör. Der Begriff "Eierweinbrand" ist in der VO (EWG) Nr. 1576/89 nicht erwähnt. Früher musste der Alkohol eines Eierweinbrandes zu 100 % aus Weinbrand bestehen. Die Hauptbezeichnung muss heute Eierlikör heißen, auf die Alkoholkomponente "Weinbrand" kann gesondert hingewiesen werden.

Likör mit Ei-Zusatz

Es gelten dieselben Bestimmungen hinsichtlich Zucker- und Alkoholgehalt wie für Eierlikör.

Ausnahme: Der Gehalt an Eigelb muss mindestens 70 g/Liter betragen, d.h. mind. 70 g Eidotter pro Liter Fertigware (5 Eier mittlerer Größe entsprechen ca. 80 g Eidotter).

Eiercocktail

Eiercocktail ist ein Likör, der pro Liter mindestens 70 g Eidotter enthält. Der Begriff Cocktail ist im Codex und in den EG-Bestimmungen nicht näher geregelt. Die Sachbezeichnung lautet jedenfalls "Likör", mit der Zusatzbezeichnung Eiercocktail".